Mit der Frage Garantie oder nicht würde ich mich nicht verrückt machen.
Die Nikon Service Center rechnen Garantiearbeiten mit Nikon ab, sie tragen doch nicht die Kosten selbst. Wenn die einigermaßen vernünftig drauf sind dann haben die grundsätzlich kein Interesse sich mit Kunden anzulegen wenn sie es vermeiden können.
Grüße
Andreas
Es ist so weit: D70-Spiegel bleibt oben
Moderator: donholg
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Die Spätfolge eines Sturzschadens halte ich für nicht gar so weit hergeholt. Meine D70 ist kürzlich aus der Fototasche aus fast einem Meter Höhe aufs Straßenpflaster gefallen. Zunächst schien es, dass außer einer Schramme an der Geli und einer klitzekleinen Kerbe am Gehäuse nichts weiter passiert war.
Und dann, etwa 20 bis 30 Aufnahmen später: Spiegel blieb nach dem Auslösen oben, ERR im Display. Mehrfaches Aus-/Einschalten, Auslösen und Umschalten in den Reinigungsmodus hatten dann offenbar geholfen. Jetzt liegt das etwa 200 Aufnahmen zurück, und der Fehler ist nicht mehr aufgetreten. Glück gehabt?!
Übrigens müsstest Du auf die Reparatur des Sturzschadens doch Garantie haben. D.h. wenn jetzt wieder ein Fehler auftritt, könntest Du zumindest auf Kulanz argumentieren. Ich fühle mit Dir und drück die Daumen.
Und dann, etwa 20 bis 30 Aufnahmen später: Spiegel blieb nach dem Auslösen oben, ERR im Display. Mehrfaches Aus-/Einschalten, Auslösen und Umschalten in den Reinigungsmodus hatten dann offenbar geholfen. Jetzt liegt das etwa 200 Aufnahmen zurück, und der Fehler ist nicht mehr aufgetreten. Glück gehabt?!
Übrigens müsstest Du auf die Reparatur des Sturzschadens doch Garantie haben. D.h. wenn jetzt wieder ein Fehler auftritt, könntest Du zumindest auf Kulanz argumentieren. Ich fühle mit Dir und drück die Daumen.
Zuletzt geändert von vico am Do 19. Mai 2005, 22:19, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße, Viktor
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Jetzt habe ich die Ehre mit einem Dinosaurier zu arbeiten...
http://www.digitalkamera.de/Kameras/kodak-dcs-520.asp
Volumen eines Elefanten, Auflösung einer Mücke
http://www.digitalkamera.de/Kameras/kodak-dcs-520.asp
Volumen eines Elefanten, Auflösung einer Mücke

Zuletzt geändert von NeuerBenutzer am Do 26. Mai 2005, 14:10, insgesamt 2-mal geändert.
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Mich hat soeben wieder der Schlag getroffen....
Kostenvoranschlag (dauerte nun bedeutend länger als die angekündigten 2 Tage...)
1)
Gerät ist gestoßen oder ist gefalen.
Blendensteuerung erneuern und justieren
Auflagemaß justieren
Autofokus Messzelle justieren
Teile
APERTURE CONTROL BASE UNIT
Lohn: 150 EUR
Teile: 22,29 EUR
Gesamt inkl. MwSt: 199,86 EUR
Sagt mir, wo kann ich Nikon Techniker lernen und eine Werkstatt aufmachen??
Beim letzten mal warns 50 EUR Teile und 200 EUR Lohn.
So, aber jetzt wichtigere Fragen:
Wie schon geschrieben, hat die Dame mich ja schonmal drauf eingestellt, dass sie das vermutlich als Folgeschaden des Sturzschadens, den die Werkstatt vor ein paar Wochen REPARIERT hat, ansehen werden.
Was kann/sollte ich nun tun?
* Der Versicherung damit kommen? So dass diese das auch zu dem letzten Schadensfall einfach hinzunimmt und bezahlt? Glaube nicht, dass die das so klaglos machen werden.
Wenn nicht, dann als neuen Versicherungsfall deklarieren lassen? (50 EUR Selbstbeteiligung)
* Kamera abholen und 7,50 EUR Kostenvoranschlag bezahlen und die Kamera dann zu Nikon nach Düsseldorf schicken, in der Hoffnung, dass man es dort als Garantie ansieht?
* Den Rechtsweg einschlagen
Der Anwalt ist für mich schon mehrere Male erfolgreich, auch in Versicherungsfällen, eingetreten. Es genügt jeweils nur ein einfacher Briefwechsel um die Gegenseite zum Einlenken zu bringen.
(Argumentation in die Richtung, dass die Werkstatt diesen Fehler (immerhin dürfte diese Einheit ja was sehr grundlegendes sein) erkennen müssen.)
- Damit verdrebe ich mir dann wohl alles bei diesem Servicepoint.
.. - Was aber wohl nicht weiter schlimm zu sein scheint
Im Falle einer Niederlage jedoch deutlich höhere Kosten.
Möglicherweise hat auch die Versicherung Interesse daran, ihren Advokat tätig werden zu lassen.
Kann man einfach bei Nikon DD nach derren Kosten für die im Kostenvoranschlag gelisteten Tätigkeiten fragen?

Kostenvoranschlag (dauerte nun bedeutend länger als die angekündigten 2 Tage...)
1)
Gerät ist gestoßen oder ist gefalen.
Blendensteuerung erneuern und justieren
Auflagemaß justieren
Autofokus Messzelle justieren
Teile
APERTURE CONTROL BASE UNIT
Lohn: 150 EUR
Teile: 22,29 EUR
Gesamt inkl. MwSt: 199,86 EUR
Sagt mir, wo kann ich Nikon Techniker lernen und eine Werkstatt aufmachen??
Beim letzten mal warns 50 EUR Teile und 200 EUR Lohn.
So, aber jetzt wichtigere Fragen:
Wie schon geschrieben, hat die Dame mich ja schonmal drauf eingestellt, dass sie das vermutlich als Folgeschaden des Sturzschadens, den die Werkstatt vor ein paar Wochen REPARIERT hat, ansehen werden.
Was kann/sollte ich nun tun?
* Der Versicherung damit kommen? So dass diese das auch zu dem letzten Schadensfall einfach hinzunimmt und bezahlt? Glaube nicht, dass die das so klaglos machen werden.
Wenn nicht, dann als neuen Versicherungsfall deklarieren lassen? (50 EUR Selbstbeteiligung)
* Kamera abholen und 7,50 EUR Kostenvoranschlag bezahlen und die Kamera dann zu Nikon nach Düsseldorf schicken, in der Hoffnung, dass man es dort als Garantie ansieht?
* Den Rechtsweg einschlagen
Der Anwalt ist für mich schon mehrere Male erfolgreich, auch in Versicherungsfällen, eingetreten. Es genügt jeweils nur ein einfacher Briefwechsel um die Gegenseite zum Einlenken zu bringen.
(Argumentation in die Richtung, dass die Werkstatt diesen Fehler (immerhin dürfte diese Einheit ja was sehr grundlegendes sein) erkennen müssen.)
- Damit verdrebe ich mir dann wohl alles bei diesem Servicepoint.
.. - Was aber wohl nicht weiter schlimm zu sein scheint
Im Falle einer Niederlage jedoch deutlich höhere Kosten.
Möglicherweise hat auch die Versicherung Interesse daran, ihren Advokat tätig werden zu lassen.
Kann man einfach bei Nikon DD nach derren Kosten für die im Kostenvoranschlag gelisteten Tätigkeiten fragen?

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- Sollte mal wieder fotografieren...
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Ärgerlich, daß der Folgeschaden erst jetzt auftritt. Ich würde mit der Versicherung sprechen, schlimmstenfalls eben nochmals 50€ SB.
Nikon kann wenig dafür - wenn die beim letzten Mal auf Verdacht alle möglicherweise betroffenen Teile ausgetauscht hätten, so wäre das ja auch nicht im Sinne des Kunden.
Ich hatte vor gut 20 Jahren mit meiner allerersten Nikon auch einen Sturzschaden, der Kameragurt hatte sich gelöst. Das war Totalschaden und ich hatte auch keine Versicherung. War damals auch Schüler, das war bitter. Du bist wenigstens versichert.
Nikon kann wenig dafür - wenn die beim letzten Mal auf Verdacht alle möglicherweise betroffenen Teile ausgetauscht hätten, so wäre das ja auch nicht im Sinne des Kunden.
Ich hatte vor gut 20 Jahren mit meiner allerersten Nikon auch einen Sturzschaden, der Kameragurt hatte sich gelöst. Das war Totalschaden und ich hatte auch keine Versicherung. War damals auch Schüler, das war bitter. Du bist wenigstens versichert.
.. und weg.
Das sehe ich in diesem Fall aber anders.volkerm hat geschrieben:Nikon kann wenig dafür - wenn die beim letzten Mal auf Verdacht alle möglicherweise betroffenen Teile ausgetauscht hätten, so wäre das ja auch nicht im Sinne des Kunden.
Die Kamera war aufgrund einer Beschädigung durch Sturz zur Reparatur.
Da ist es selbstverständlich, daß vor irgendwelchen Reparaturen erst einmal das Auflagemaß geprüft wird.
Da das unterlassen wurde sind die Gesamtkosten der Reparatur jetzt höher als sie bei einer ordentlichen Ausführung der ersten Reparatur gewesen wären, denn Zerlegung/Zusammenbau und bestimmte Justagen fallen zum zweiten Mal an.
Außerdem kommen die gesamten Reparaturkosten jetzt schon an den Zeitwert heran. Da ist überhaupt die Frage ob NeuerBenutzer die Reparatur beauftragt hätte wenn der erste KV annäherungsweise die jetzigen Gesamtkosten ausgewiesen hätte.
Ich würde versuchen die zweite Reparatur als Nachbesserung der ersten durchzudrücken. Beim ersten Mal war die Werkstatt beauftragt einen Sturzschaden zu beseitigen. Die jetzt aufgetretenen Fehler sind keine Folgeschäden sondern Schäden die schlicht übersehen wurden. Die erste Reparatur war also mangelhaft, und dafür hat die Werkstatt einzustehen.
Manchmal hilft es auch sich mit einem solchen Problem an Nikon zu wenden. Die sind sehr um ihr Image bemüht. Meine persönliche Erfahrung ist daß sie unproblematische und überaus zufriedenstellende Lösungen finden wenn eine Servicestelle echte Fehler macht.
Grüße
Andreas
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@Andreas: Versuchen sollte man es. Der ursächliche Zusammenhang zwischen "Spiegel hängt" und Auflagemaß leuchtet mir noch nicht ein. Aber daß das Auflagemaß nach so wenigen Bildern (hatte ich erst überlsen
) schon wieder falsch ist, deutet wirklich auf unsaubere Arbeit hin. Da sollte man sicherlich nachhaken.

.. und weg.
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Probieren kann man es, aber es ist kaum beweisbar, dass die jetzigen Schäden mit dem damaligen Sturz zusammenhängen. Am Ehesten wird wahrscheinlich mit einem, in der Zwischenzeit passierten, weiteren Sturz argumentiert werden. Ich habe noch keine Werkstätte, egal in welcher Branche, erlebt, die zugegeben hätte, dass sie beim ersten Mal nicht genau genug war oder schlecht gearbeitet hätte.
Unter Umständen könnte man einen Rabatt bei der Arbeitszeit herausschlagen, aber wahrscheinlich wird man die Servicestelle mit dem Anwalt "motivieren" müssen, wenn nicht Nikon "von Oben" eine entsprechende Weisung gibt.
Unter Umständen könnte man einen Rabatt bei der Arbeitszeit herausschlagen, aber wahrscheinlich wird man die Servicestelle mit dem Anwalt "motivieren" müssen, wenn nicht Nikon "von Oben" eine entsprechende Weisung gibt.
Zuletzt geändert von MeisterPetz am Mi 25. Mai 2005, 23:31, insgesamt 1-mal geändert.