Darf man sich FOTOGRAF nennen ?

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Moderator: pilfi

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PeachyFFM
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Beitrag von PeachyFFM »

das ist dein "Entenhausen-Bonus" :cool:

Aber Daisy wirds nicht stören :super:

:nacht:
Grüße aus Frankfurt,
Tim
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rottek
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Beitrag von rottek »

Manuel, etwas spät, aber ich liefere noch ein "n" nach ;)

Grüße
Rottek
Jack_Steel
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Beitrag von Jack_Steel »

Oli K. hat geschrieben:Das sicher, aber wehe Du meldest ein Gewerbe als Fotograf an... :hehe: Ist nicht wirklich zu empfehlen. :idea:
Warum?
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Oli K.
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Beitrag von Oli K. »

Ganz einfach, weil Du trotzdem alle möglichen Behörden inkl. der Handwerksrolle im Nacken haben wirst. Die rufen Dich - wenn's sein muss - sogar an... :bgrin:
Grüße, Oli

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UweL
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Beitrag von UweL »

Oli K. hat geschrieben:Ganz einfach, weil Du trotzdem alle möglichen Behörden inkl. der Handwerksrolle im Nacken haben wirst. Die rufen Dich - wenn's sein muss - sogar an... :bgrin:
...aber die Frage ist doch: Nerven sie nur oder haben sie auch was in der Hand :?: :???:
Gruß, Uwe

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Oli K.
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Beitrag von Oli K. »

Sie haben auch etwas in der Hand. :idea:

Wenn Du ein Gewerbeschein ausstellen lässt, sollte es normalerweise so sein, dass Du diesen Gewerbeschein nur mit einem Eintrag in dieser Rolle bekommst. Da ergeben sich per se schonmal ein paar Fragen, die ich Gott sei dank nicht mehr beantworten musste, denn soweit ich weiss, bekommt man diesen Eintrag in die Rolle nur gegen einen nicht unerheblichen Beitrag. Wieviel weiss ich jetzt nicht, müsste ich mal eine Freundin fragen, die als Fotografin gearbeitet hat. Sollte man aber auch im Netz nachlesen können.

Darüber hinaus kann ich mir vorstellen, dass man den Eintrag in diese Rolle sicher nicht so ohne Weiteres einfach bekommt. Besonders dann nicht, wenn man "Hobbyknippser" ist. Sorry, wenn ich das jetzt mal etwas überspitzt darstelle. Bitte allgemein auffassen...

Es ist durchaus vergleichbar mit der IHK, jedoch klopfen die IMO schon ziemlich genau ab, wer da das Gewerbe anmeldet und ist auch *etwas* teurer als die Mitgliedschaft in der IHK. Den Bogen habe ich leider nicht mehr... :oops: Nach den Preisen habe ich jedenfalls davon abgesehen das Gewerbe aufrecht zu erhalten und den Schein direkt wieder abgemeldet.

Nur wenn man wirklich *professionelle* Absichten hat, macht es IMO Sinn, diesen Schein zu beantragen. Ansonsten würde ich einen Schein als Fotodesigner or whatever vorziehen... :idea:
Grüße, Oli

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UweL
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Beitrag von UweL »

Da ist es wieder, das alte Ständewesen aus dem Mittelalter.... :arrgw:
Das ist ein Punkt, von dem ich mir persönlich erhoffe, dass diese Zöpfe von Brüssel in absehbarer Zukunft endgültig und für alle Zeit abgeschnitten werden :!:

Nur zur Klarstellung: Ich will mich nicht als Fotograf bezeichnen, mich interessiert die Sache aber trotzdem. Auf meinem Gewerbeschein steht was anderes, und das, was da draufsteht, praktiziere ich auch :P

Ich lese Dein Statement aber richtig: Würde ich auf meinen Gewerbeschein noch "Fotograf" draufschreiben lassen, dann bekäme ich trotzdem Ärger :?: Wie verträgt sich das mit "zulassungsfrei" :?:
Gruß, Uwe

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Oli K.
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Beitrag von Oli K. »

UweL hat geschrieben:...

Ich lese Dein Statement aber richtig: Würde ich auf meinen Gewerbeschein noch "Fotograf" draufschreiben lassen, dann bekäme ich trotzdem Ärger :?: Wie verträgt sich das mit "zulassungsfrei" :?:
Naja, mit "Ärger" meine ich jetzt nicht, dass Du etwas "Illegales" tust und sie Dich strafrechtlich verfolgen würden, sondern das ich denke, dass es mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist, die für *mich* für einen Gewerbeschein als "Fotograf" aus einem Hobby heraus - der sicher professionelle Ansprüche hätte - einfach in keinem Verhältnis zum Nutzen stünden. Ich denke, es verhält sich analog zu einem Meisterbetrieb im Handwerk.... :idea:

Ich persönlich kann es aber auch gut verstehen. Ein Gegenargument wäre z.B. das man natürlich verhindern möchte, den Berufsstand des Fotografen mit solchen "Hobbypiloten" zu "verwässern".
Zuletzt geändert von Oli K. am Mo 5. Jun 2006, 15:01, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße, Oli

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Hinrich
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Beitrag von Hinrich »

UweL hat geschrieben:... Nur zur Klarstellung: Ich will mich nicht als Fotograf bezeichnen, mich interessiert die Sache aber trotzdem. Auf meinem Gewerbeschein steht was anderes, und das, was da draufsteht, praktiziere ich auch...
Was ein Deutscher Gewerbeschein ist, entgeht meinen Kenntnissen.
Aus meinem Rechtsempfinden heraus verstehe ich die diskutierte Frage etwas allgemeiner. Ich denke, dass das Wort "Fotograf" aus dem allgemeinen deutschen Wortschatz stammt und keine Behörde verbieten kann diese Bezeichnung zu verwenden, selbst dann nicht, wenn sie nicht zutrifft. Anders sehe ich es, wenn jemand eine geschützte Berufsbezeichnung wie z.B. "dipl. Fotograf" oder wie die auch immer lauten mag, führen will. Diese ist durch den Staat bestimmt und geschützt und nur für diese Bezeichnung kann er Auflagen erlassen und Einträge verweigern.
In der Schweiz ist es z.B. so, dass man Berufsbezeichnungen wie z.B. Jurist, Schreiner, Architekt oder Fotograf usw. frei verwenden darf. Geschützt sind nur die Titel wie etwa der dipl. Arch. SIA oder der lic. jur. Das heisst, ich könnte mich hochstaplerisch und ungestraft als Arzt bezeichnen, würde aber in die Fänge der Justiz geraten, falls ich mich als Dr. med. ausgeben würde.
Der von Euch diskutierte Gewerbeschein scheint ein amtliches Papier zu sein, das nach aussen dokumentiet über welche Ausbildung bzw. Kompetenz der Inhaber verfügt. Das würde dann wohl erklären, dass der Staat den Eintrag nur vornimmt, wenn der entsprechende Abschluss bzw. Titel vorliegt.
Ich kann mir aber vorstellen, dass nichts passiert, wenn jemand auf seine Visitenkarte oder im Telefonbuch eine beliebige Berufsbezeichnung einsetzt. Oder irre ich?

Rico
JackMcBeer
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Beitrag von JackMcBeer »

In meinem Gewerbeschein steht "Fotodesigner" KEIN FOTOGRAFENHANDWERK

Dies hat die Dame vom Gewerbeamt hinzugefügt.
Und das, obwohl ich einen Facharbeiterabschluss als Fotograf habe.

jan.
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