Ich *meine* Du irrst...Hinrich hat geschrieben:...
In der Schweiz ist es z.B. so, dass man Berufsbezeichnungen wie z.B. Jurist, Schreiner, Architekt oder Fotograf usw. frei verwenden darf. Geschützt sind nur die Titel wie etwa der dipl. Arch. SIA oder der lic. jur. Das heisst, ich könnte mich hochstaplerisch und ungestraft als Arzt bezeichnen, würde aber in die Fänge der Justiz geraten, falls ich mich als Dr. med. ausgeben würde.
Der von Euch diskutierte Gewerbeschein scheint ein amtliches Papier zu sein, das nach aussen dokumentiet über welche Ausbildung bzw. Kompetenz der Inhaber verfügt. Das würde dann wohl erklären, dass der Staat den Eintrag nur vornimmt, wenn der entsprechende Abschluss bzw. Titel vorliegt.
Ich kann mir aber vorstellen, dass nichts passiert, wenn jemand auf seine Visitenkarte oder im Telefonbuch eine beliebige Berufsbezeichnung einsetzt. Oder irre ich?
Rico


Aber erschlag mich nicht, ich weiss es nicht

Für ganz genaue Infos würde ich aber mal bei einer Innung oder der Handwerksrolle anfragen...

@JackMcBeer: Ja, genau daran scheinen sich wohl auch die Kleinigkeiten festzumachen. Zumindest wollte man auch von mir ganz genau wissen, ob es in Zusammenhang mit einem HANDWERK steht...
