Als Jäger werde ich da mal meinen Senf zu tun
In den Landeswaldgesetzen ist "normalerweise" festgeschrieben, daß das Betreten von forstbetrieblichen und jagdbetrieblichen Einrichtungen verboten ist.
Normalerweise heißt, daß die gesetzl. Regelung Ländersache ist und somit unterschiedlich sein
kann, soweit ich weiß, ist es aber überall so.
Zusätzlich ist es dem Jagdausübenden i.d.R. dringend angeraten, eh ein Schild "Betreten der jagdlichen Einrichtung verboten" aufzuhängen, um sicher aus der Haftung bei Unfällen raus zu sein.
Dann ein
dringender Rat von mir: Es ist sauviel Arbeit, Hochsitze in Schuß zu halten. Der Jagdpächter kennt seine Dinger und weiß, wo ein Geländer morsch ist, eine Sprosse lose ist. Sowas zu reparieren kostet Zeit und wird sicherlich nicht im Winter gemacht, wenn es saukalt, naß und Schonzeit ist. Er selbst und Jagdgäste wissen also Bescheid, Du nicht! Laß die Finger von den Dingern, ich kenne jemand, der monatelang im Gipsbett gelegen hat!
Wenn Du sowas nutzen möchtest, melde Dich beim Forstamt. Der Förster kann Dir sagen, ob er schon die richtige Adresse ist (Staatswald) oder er nennt Dir den Pächter. Wenn Du den fragst, wird er sicherlich nicht unbegründet nein sagen, denn er nutzt nicht alle Einrichtungen gleichzeitig und jeden Tag. Also Mut zur Kontaktaufnahme!
Allerdings kann ich Dir aus Erfahrung sagen, daß es fast keinen Sinn macht. Nicht umsonst existiert der Spruch "die meißte Zeit seines Lebens jagd der Jäger vergebens". Wenn Du rel. wahrscheinlich was siehst, ist es in der Morgen- oder Abenddämmerung -> sehr schlechtes Licht. Und nach dem ersten Spiegelschlag springt das Stück ab.
Also, viel Erfolg, Spaß & Geduld
