Arjay hat geschrieben:Patrick_D70 hat geschrieben:Gebäude, Objekte usw. haben kein Recht am Bild und der Fotograf hat das uneingeschränkte Urheberrecht.
Das ist so leider nicht richtig - hier gibt es Urheberrechte, die entweder beim Architekten oder beim Eigentümer liegen. Ich musste leider schon ein Paar Mal Bekanntschaft mit resoluten Wachdienstleuten machen, die Fotos verhinderten und mich aufforderten, zuerst eine Genehmigung einzuholen. Ihre Begründung: Ich befände mich auf Privatgrund, und dort gelte nicht die allg. gültige "Panoramafreiheit" (siehe 3. Link).
Das sind aber zwei Paar Schuhe. Diese Sache mit den "Wachmännern" hat wohl (in den meisten Fällen) nichts mit den Urheberrechten der Architekten zu tun.
Idr.ist es einfach so, daß die Mieter oder Eigentümer solcher Gebäude gerne wissen möchten, wer ihre Gebäude und/oder AUssenanlagen wann und warum etc. fotografiert. Das können sie solange kontrollieren, wie sich jemand auf ihrem Grundstück befindet. Wenn Du Deine Bilder aber von "ausserhalb" macht, z.B. vom städtischen Bürgersteig, haben die keine Handhabe mehr. Egal, was sie Dir erzählen wollen. Im Konfliktfalle den Objektleiter holen lassen und auf Nennung der Rechtsgrundlage bestehen.
Meist wird wohl nichts passieren, wenn ein Tourist mal ein Erinnerungsbild macht. Wenn man aber nun mit 3 Nackmodells anrückt und auf privatem, aber öffentlich zugänglichem Boden eine Session startet, wird wohl schon einer anrücken, der einem das verbietet...
Vor allem sind Firmen wohl daran interessiert, kommerziell verwertete Aufnahmen zu kontrollieren...schon doof, wenn in einem Werbespot (möglichst noch der Konkurrenz) das eigene Gebäude und/oder Firmenlogo zu sehen ist...