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Verfasst: Mo 5. Jun 2006, 15:16
von Oli K.
Hinrich hat geschrieben:...
In der Schweiz ist es z.B. so, dass man Berufsbezeichnungen wie z.B. Jurist, Schreiner, Architekt oder Fotograf usw. frei verwenden darf. Geschützt sind nur die Titel wie etwa der dipl. Arch. SIA oder der lic. jur. Das heisst, ich könnte mich hochstaplerisch und ungestraft als Arzt bezeichnen, würde aber in die Fänge der Justiz geraten, falls ich mich als Dr. med. ausgeben würde.
Der von Euch diskutierte Gewerbeschein scheint ein amtliches Papier zu sein, das nach aussen dokumentiet über welche Ausbildung bzw. Kompetenz der Inhaber verfügt. Das würde dann wohl erklären, dass der Staat den Eintrag nur vornimmt, wenn der entsprechende Abschluss bzw. Titel vorliegt.
Ich kann mir aber vorstellen, dass nichts passiert, wenn jemand auf seine Visitenkarte oder im Telefonbuch eine beliebige Berufsbezeichnung einsetzt. Oder irre ich?
Rico
Ich *meine* Du irrst...

Zumindest was den Berufsstand des Fotografen nach deutschem Recht angeht. In Deutschland gelten für die Nutzung der Bezeichnung des "Fotografen" nach wie vor gewisse Kriterien / Bedingungen. Irgendwie habe ich im Hinterkopf, dass man im Falle einer absolvierten fototechnischen Ausbildung seit der Reform wohl *nur noch* eine gewisse Praxis (drei oder fünf Jahre?!) nachweisen muss oder entsprechend angestellt ist, um die Bezeichnung des Fotografen führen zu dürfen.
Aber erschlag mich nicht, ich weiss es nicht
Für ganz genaue Infos würde ich aber mal bei einer Innung oder der Handwerksrolle anfragen...
@JackMcBeer: Ja, genau daran scheinen sich wohl auch die Kleinigkeiten festzumachen. Zumindest wollte man auch von mir ganz genau wissen, ob es in Zusammenhang mit einem HANDWERK steht...

Verfasst: Mo 5. Jun 2006, 20:15
von Cyber_Willi
Hallo Zusammen,
Danke für die vielen Beiträge.
Wie ich sehe, bin ich nicht der Einzige der hier
im Ungewissen steht.
Meine Eingangsfrage hat mich nur aus Neugier interessiert,
da sich jemand aus meinem Bekanntenkreis gerne als
Fotograf ausgibt, aber immer noch im
A-Modus knipst
Verhältnis Blende - Zeit, sogar die Bedeutung sind unbekannt.
Und der Bekannte betreibt dies jetzt sogar zum "Geldverdienen"
Habe Ihn schon auf das Thema: Regressansprüche,.... hingewiesen
Werde mich morgen/übermorgen bei der IHK schlau machen und
meine Erkenntniss posten.
Nicht das jetzt jemand meint, ich verstehe mich als Fotograf oder Ähnliches, ganz im Gegenteil, eher als Newbie mit Grundkenntnissen.
Verfasst: Di 6. Jun 2006, 10:53
von jsjoap
Der Fotograf hat geschrieben:Und was ist, wenn man "Der Fotograf" ist

Ist man dann KURT?
Ich bin ein KURT. Hört sich doch klasse an.....
Gruß
Jürgen
Verfasst: Di 6. Jun 2006, 11:55
von StefanM
jsjoap hat geschrieben:Der Fotograf hat geschrieben:Und was ist, wenn man "Der Fotograf" ist

Ist man dann KURT?
Ich bin ein KURT. Hört sich doch klasse an.....
Gruß
Jürgen
Du meinst aber nicht den KURT hier:
http://www.buxtehuder-fotofreunde.de/Kurt/kurt.htm

Verfasst: Di 6. Jun 2006, 18:13
von jsjoap
Der Fotograf hat geschrieben:jsjoap hat geschrieben:Der Fotograf hat geschrieben:Und was ist, wenn man "Der Fotograf" ist

Ist man dann KURT?
Ich bin ein KURT. Hört sich doch klasse an.....
Gruß
Jürgen
Du meinst aber nicht den KURT hier:
http://www.buxtehuder-fotofreunde.de/Kurt/kurt.htm

YO.................... duck und
War ein Tipp von UWE.L auf der ersten Seite in diesem Thread......
Hab mich jedenfalls schlapp gelacht.
Gruß Jürgen
Verfasst: Di 6. Jun 2006, 20:21
von UweL
jsjoap hat geschrieben:War ein Tipp von UWE.L auf der ersten Seite in diesem Thread......
jaja, jetzt war ich's wieder

Verfasst: Mi 21. Jun 2006, 16:14
von David
Eine Frage dazu:
Dürfte man denn "Fotografie", oder "Photography" einfach mit auf die Visitenkarte drucken, wenn es z.B. Bestandteil (Untertitel) eines Logos ist? Da steht ja nicht Fotograf drin. Sondern nur "Fotografie".
Wie siehts damit aus, weiss das jemand`?

Verfasst: Mi 21. Jun 2006, 16:38
von thowi
David hat geschrieben:Dürfte man denn "Fotografie", oder "Photography" einfach mit auf die Visitenkarte drucken, wenn es z.B. Bestandteil (Untertitel) eines Logos ist? Da steht ja nicht Fotograf drin. Sondern nur "Fotografie"
Wüsste nicht, wieso nicht. Wenn man das nicht dürfte, dürfte man ja auch nicht drunter schreiben "Ich fotografiere", was ja quasi das gleiche aussagt... und das kann ja wohl irgendwie nicht sein

Verfasst: Mi 21. Jun 2006, 17:44
von David
@ Thowi:
Es gibt so einige schräge Gesetze in diesem Land. Da würde mich einiges nicht wundern und deswegen frage ich vorsichtshalber mal nach...
