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				Verfasst: So 24. Jun 2007, 23:28
				von Feinfinger
				Dochdoch ... hab ich in der Hausrat ausser Haus und da ist auch die Kamera drinne  

 
			 
			
					
				
				Verfasst: So 24. Jun 2007, 23:34
				von Redwine
				"Grobe" Fahrlässigkeit impliziert Vorsatz!
			 
			
					
				
				Verfasst: So 24. Jun 2007, 23:44
				von zyx_999
				Redwine hat geschrieben:"Grobe" Fahrlässigkeit impliziert Vorsatz!
Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sind zwei paar Stiefel. 
Soweit ich mich erinnern kann, war die Definition von grober Fahrlässigkeit irgendwas mit "wissentlich in Kauf nehmen der Tatbestandsverwirklichung" bzw. "nicht beachten der erforderliche Sorgfalt in besonderen Maße". Es kann sehr wahrscheinlich passieren, muss/soll aber nicht unbedingt. Vorsatz legt das Ziel zugrunde, dass etwas unbedingt passieren soll. 
Laienhaft ausgedrückt  
 
Gruß - Klaus