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Bildzitat und Urheberrecht

Verfasst: Do 8. Jan 2004, 13:21
von Hutschi
Es ist problematisch, fremde Bilder zu klauen und als eigene auszugeben und verstößt gegen das Urheberrecht, gegebenenfalls auch gegen andere Gesetze.

Erlaubt ist aber das Zitieren von Bildern (Bildzitat.)


Im deutschen Urheberrechtsgesetz steht:
( http://transpatent.com/gesetze/urhg11.html )
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang


1. einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Bilder sind nicht extra erwähnt.

Wenn ich aber in einem wissenschaftlichen Werk ein Bild zitiere, so ist das offensichtlich erlaubt, sofern es vorher erschienen ist, wenn ich das richtig verstehe. Wenn es im Internet öffentlich zugänglich ist, ist es erschienen, denke ich.

Problematisch kann es sein, wenn es nicht ein wissenschaftliches Werk ist (dazu gehört auch ein populärwissenschaftliches Werk, wenn ich es richtig verstehe.)

In dem Fall kann ich einen Ausschnitt des Bildes zitieren. Ob ich in dem Fall ein komplettes Bild zitieren kann, darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen.
.
http://transpatent.com/gesetze/urhg11.html

Joachim Elsner schreibt:
3.1.5 Bildzitat


Im UrhG findet sich keine gesonderte Regelung für das Bildzitat. Zulässig ist das Zitieren von Abbildungen und Karikaturen in wissenschaftlichen Werken, da ein Bildzitat im allgemeinen die gesamte Abbildung beinhaltet und somit als Großzitat unter § 51 Nr. 1 fällt. Die Verwendung von Bildzitaten in nichtwissenschaftlichen Werken ist dagegen ist jedoch problematisch. Um Bildzitate nicht auf wissenschaftliche Werke zu beschränken, werden juristische Konstruktionen bemüht, welche den Begriff des "kleinen Großzitats" oder auch des "großen Kleinzitats" anführen. Die Bedeutung liegt im "Zusammenfallen" von Groß- und Kleinzitat bei Abbildungen, die ein Zitieren ohne vollständige Wiedergabe des Bildes unmöglich macht. Zulässig ist diese Zitierweise im politischen Meinungskampf und im Rahmen des Informationsauftrages der Sendeanstalten14. Auch beim Bildzitat ist die Übernahme in ein selbständiges Werk Voraussetzung, wobei die Abbildung als Hilfsmittel zum Verständnis des neuen Werkes dienen muß. Ebenfalls muß der Umfang durch den Zweck gerechtfertigt sein. Das Filmzitat gilt als Unterfall des Bildzitats. Hier geht es um die Übernahme von Teilen eines fremden Filmwerkes in ein neues. Es wird von der Literatur grundsätzlich als möglich angesehen, wenngleich keine rechtliche Grundlage vorhanden ist. Die Zulässigkeit erstreckt sich auf Kinofilme und Fernsehsendungen. Es gelten dieselben Voraussetzungen wie für das Bildzitat.
( http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/urheber.html )

Es gibt weitere Punkte im Urheberrechtsgesetz, die Bilder betreffen, zum Beispiel zur Berichterstattung.

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Nicht zulässig ist auf jeden Fall das "Klauen".
Ziutieren kann ich auch erst nach der Veröffentlichung.

Unklar ist mir, wieweit das Verlinken ein Zitat darstellt. Im Internet findet man es sehr häufig und es sichert die Aktualität, erzeugt aber auch "Traffic" auf den Servern.

Beim Zitatrecht unterscheidet das Gesetz nicht zwischen Internet und anderen Veröffentlichungen.

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Kein Zitat ist natürlich das einfache Verwenden auf der eigenen Seite.

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Ist eine Besprechung eines Bildes bereits ein "wissenschaftliches" Werk?
Welche Anforderungen sind gegeben?

Das ist unklar.

Ist ein einzelnes Bild aus einer Sammlung eine "Stelle aus einem Werk"? Ich würde das so sehen, aber völlig klar ist es mir nicht.

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Wenn möglich ist es am besten, den Urheber zu fragen.
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Unklar ist mir die Rechtsprechung in anderen Ländern.

Viele Grüße von Bernd

Verfasst: Do 8. Jan 2004, 13:27
von elien
Auf jeden Fall , wenn das Bild dein geistiges Eigentum ist, kann man explizit ein Copyright dazu schreiben, z.B.

Copyright von xyz: Ich gestatte es niemandem meine Bilder, ohne ausdrückliche Genehmigung meinerseits, weiter zu verwenden

Dann darf das auch niemand. Schliesslich darf man selber bestimmen, was mit seinen Werken geschehen soll, darf.

Verfasst: Do 8. Jan 2004, 13:41
von beta
@Hutschi

wow vielen dank für die Zusammenfassung.

Da kann ja nun jeder seinen eigenen Kram draus schlussfolgern aber die Fragen die du stellst, sind wirklich gut.

Schade das da unsere öffentliche Vertretung irgendwie ein wenig langsam ist und nicht wirkliche Grundlagen zum Handeln schafft. Ein Link an sich ist ja schon was älter und ne rechtliche Positionierung dessen hätte man schon lange auf den Tisch bringen müssen. Naja in München befassen sie sich ja allmählich mit OpenSource also mit computer basierten Lizenzierungen. Mal schauen ob auch noch ander Ländern nun so langsam sich mit dem Thema Internet und Computer auseinandersetzen. Wie lange hat es eigentlich damals gedauert als das Fernsehen oder das Radio erfunden wurden um die ganzen Gesetze darum zu bauen????


beta

Verfasst: Do 8. Jan 2004, 13:47
von Hutschi
@ Elien

Im Urheberrecht wird allerdings "Zitieren" und "Verwenden" unterschiedlich beschrieben. Man kann damit das "Verwenden", nicht aber das "Zitieren" verbieten, wenn ich es richtig verstehe.
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Eine Frage:
Ist das Nachahmen eines Bildes erlaubt? Bei Fotos kann ich ja auch theoretisch die Komposition nachgestalten. Eigentlich ist dass dann eine Verwendung und ohne ausdrückliche Genehmigung nicht erlaubt?

Hierbei besteht aber ein Problem: Wenn ich Gebäude fotografiere, bleiben sie gleich. Die Bilder werden automatisch ähnlich. Eine Nachahmung ließe sich kaum nachweisen. Ich hätte da kaum eine Möglichkeit, aber auch kaum ein Bedürfnis.

Aber nehmen wir das sehr hübsche Beispiel mit den springenden Murmeln http://www.coolpix-forum.de/viewtopic.php?t=5083 von Peter S im Coolpix-Forum. Wenn ich die Komposition nachahmte, verstieße ich wohl gegen das Urheberrecht. ? Es ist ja kein Zitat.

Ich habe das Bild jetzt hier nicht gebracht, nur den Link. Dürfte ich es zitieren? Das wäre ein Grenzfall. Immerhin versuche ich mich dem Thema populärwissenschaftlich zu nähern.

@Beta

Vielen Dank.

Verfasst: Do 8. Jan 2004, 15:05
von ManU
Eins vorweg: Ich bin kein Jurist oder sonstwie "gebildet" in diese Richtung. Trotzdem möchte ich gerne ein paar Gedanken (keine juristischen, eher "aus dem Gefühl heraus") niederschreiben.

Über einen Link gab es doch 1998 oder 1999 das Urteil irgendeines Gerichts, daß der Betreiber einer Homepage für den Inhalt von völlig fremden Homepages mitverantwortlich sei, wenn er einen Link zu der fremden Homepage auf seiner eigenen Homepage veröffentlicht.
Seitdem liest man immer häufiger beim Betreten einer Seite diese "Haftungsausschlußklausel". Denn wer kann schon täglich kontrollieren, ob auf allen verlinkten Seiten kein "Unfug" getrieben wird?

Bezüglich der "Murmel-Diskussion": Hier kommt wieder die Funktion des Forums in Betracht. Ich stelle mir vor, ich bin "stiller Mitleser", also nicht angemeldet und habe auch noch nie einen Gast-Beitrag verfaßt. Jetzt sehe ich die Murmel-Bilder und denke mir: tolle Idee! In ein paar Monaten "knallt" es dann plötzlich, sprich "unser" Murmel-Erfinder hat den Nachahmer im Internet "gefunden" und angesprochen. Wie will man diesem jetzt aber das Plagiat nachweisen? Im Zweifelsfalle ist der Angeklagte immer noch unschuldig. Ebenso könnte es theoretisch möglich sein, daß 2 Leute von 80 Mio. Einwohnern innerhalb weniger Tage an das gleiche denken und somit völlig unabhängig voneinander die Sache in Angriff nehmen.

Wird dieser Gedanke weitergesponnen (ein (vermeintlicher) Nachahmer "verurteilt"), so lebt jeder Mensch ständig mit der Gefahr, an etwas zu denken (und umzusetzen), was irgendein Mensch schonmal umgesetzt haben könnte. Wo ist da die Grenze? Sicher, die Murmeln waren und sind originell, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß sonst niemand von den x Milliarden Einwohnern auf diesem Planeten noch nie solche Murmeln ebenfalls fotografiert hat. Was machen wohl die Murmelhersteller? Die "leben" doch von ihrem Produkt und haben sicher Produktfotos geschossen, um die Murmeln optimal präsentieren zu können. Ist jetzt "unser Forums-Murmler" bereits ein Nachahmer? Ich persönlich sage nein.

Verfasst: Do 8. Jan 2004, 18:23
von elien
Man könnte damit anfangen ein digitales, nicht sichtbares, Wasserzeichen in seine Bilder zu integrieren. Fragt mich jetzt bitte nicht, wie das geht, hab das nur irgendwie im Hinterkopf, dass das geht.

So kann man bei einem Bilderklau auf jeden Fall schon einmal beweisen, dass das Bild einem gehört. Bei der Entdeckung von Missbrauch also veranlassen, dass dies in Zukunft unterlassen wird. Das ist doch auch schon einmal was, selbst wenn man keine Entschädigung erwirken kann.

Verfasst: Do 8. Jan 2004, 18:40
von MAZ
Zum nachahmen von Bildern würde ich sagen, das eine Idee keinem Schutz unterliegt. Ein Bild, ein Logo ein Text ist geschützt aber die zugrundeliegende Idee nicht. Bei den Amis ist das bestimmt anders, da kann man sich ja auch einen Sofort-Kaufen-Knopf patentieren lassen. Es gibt sicherlich Grenzen beim Nachahmen von Bildern, aber hierbei müsste eine Entscheidung auf jeden Fall erklagt werden, und dann kommts drauf an wer bessere Argumente hat.

Bei dieser Verlinkungs-Problematik ist eigentlich überall nachzulesen, das einem diese verbreiteten Disclaimer gar nichts nützen. Wenn ich eine Seite mit illegalen Inhalten verlinke dann spricht mich so ein Disclaimer ja nicht frei und darf es auch nicht.

Wenn nun jemand ein Bild in einem wissenschaftlichen Dokument nutzt, beispielsweise auf einer Internetseite ... wie sieht es dann aus wenn ich es ihm ausdrücklich verbiete dieses Bild zu nutzen?

Beim kopieren von Bildern usw. kommen denke ich auch noch andere Regelungen ins Spiel ... beispielsweise das Recht am eigenen Bild und ähnliches.

Verfasst: Do 8. Jan 2004, 20:11
von elien
Das "Recht am eigenen Bild" bedeutet doch aber nicht, dass du das Recht an einem Bild hast, das du hergestellt hast, sondern an einem Bild, auf dem du drauf bist. Oder hab ich da jetzt was falsch verstanden?

Verfasst: Do 8. Jan 2004, 20:17
von MAZ
ist richtig, wollte nur ausdrücken das es da noch mehr zu bedenken und zu beachten gibt.

Gruß,
Mathias

Verfasst: Do 8. Jan 2004, 22:07
von aljen
beta hat geschrieben:Wie lange hat es eigentlich damals gedauert als das Fernsehen oder das Radio erfunden wurden um die ganzen Gesetze darum zu bauen????
Zumindest bei Radio soll es ratzfatz gegangen sein. Unter anderem Autoren haben bis heute schwer daran zu tragen. Als das medium noch ganz jung war, da haben sich die Schriftsteller, vom PEN-Club vertreten, darauf geeinigt, ihre Werke unentgeltlich dem rundfunk zur Verfügung zu stellen, sofern sie einmal veröffentlicht waren. Das bleibt leider bis heute so, d.h. hast du ein Buch geschrieben, darf jeder Radiofuzzy daraus nach Belieben zitieren und du bekommst keinen Cent. Wenn die nett sind, rufen sie dich an und sagen, dass Dein text bald im radio läuft - oder, viel häufiger: dass Dein Text im radio gelaufen ist. Wenn sie weniger nett sind, erfährst Du von Freunden darüber. Ärgerlich, aber wahr.

gruß
aljen