Bildzitat und Urheberrecht
Verfasst: Do 8. Jan 2004, 13:21
Es ist problematisch, fremde Bilder zu klauen und als eigene auszugeben und verstößt gegen das Urheberrecht, gegebenenfalls auch gegen andere Gesetze.
Erlaubt ist aber das Zitieren von Bildern (Bildzitat.)
Im deutschen Urheberrechtsgesetz steht:
( http://transpatent.com/gesetze/urhg11.html )
Wenn ich aber in einem wissenschaftlichen Werk ein Bild zitiere, so ist das offensichtlich erlaubt, sofern es vorher erschienen ist, wenn ich das richtig verstehe. Wenn es im Internet öffentlich zugänglich ist, ist es erschienen, denke ich.
Problematisch kann es sein, wenn es nicht ein wissenschaftliches Werk ist (dazu gehört auch ein populärwissenschaftliches Werk, wenn ich es richtig verstehe.)
In dem Fall kann ich einen Ausschnitt des Bildes zitieren. Ob ich in dem Fall ein komplettes Bild zitieren kann, darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen.
.
http://transpatent.com/gesetze/urhg11.html
Joachim Elsner schreibt:
Es gibt weitere Punkte im Urheberrechtsgesetz, die Bilder betreffen, zum Beispiel zur Berichterstattung.
---
Nicht zulässig ist auf jeden Fall das "Klauen".
Ziutieren kann ich auch erst nach der Veröffentlichung.
Unklar ist mir, wieweit das Verlinken ein Zitat darstellt. Im Internet findet man es sehr häufig und es sichert die Aktualität, erzeugt aber auch "Traffic" auf den Servern.
Beim Zitatrecht unterscheidet das Gesetz nicht zwischen Internet und anderen Veröffentlichungen.
---
Kein Zitat ist natürlich das einfache Verwenden auf der eigenen Seite.
---
Ist eine Besprechung eines Bildes bereits ein "wissenschaftliches" Werk?
Welche Anforderungen sind gegeben?
Das ist unklar.
Ist ein einzelnes Bild aus einer Sammlung eine "Stelle aus einem Werk"? Ich würde das so sehen, aber völlig klar ist es mir nicht.
---
Wenn möglich ist es am besten, den Urheber zu fragen.
---
Unklar ist mir die Rechtsprechung in anderen Ländern.
Viele Grüße von Bernd
Erlaubt ist aber das Zitieren von Bildern (Bildzitat.)
Im deutschen Urheberrechtsgesetz steht:
( http://transpatent.com/gesetze/urhg11.html )
Bilder sind nicht extra erwähnt.Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang
1. einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Wenn ich aber in einem wissenschaftlichen Werk ein Bild zitiere, so ist das offensichtlich erlaubt, sofern es vorher erschienen ist, wenn ich das richtig verstehe. Wenn es im Internet öffentlich zugänglich ist, ist es erschienen, denke ich.
Problematisch kann es sein, wenn es nicht ein wissenschaftliches Werk ist (dazu gehört auch ein populärwissenschaftliches Werk, wenn ich es richtig verstehe.)
In dem Fall kann ich einen Ausschnitt des Bildes zitieren. Ob ich in dem Fall ein komplettes Bild zitieren kann, darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen.
.
http://transpatent.com/gesetze/urhg11.html
Joachim Elsner schreibt:
( http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/urheber.html )3.1.5 Bildzitat
Im UrhG findet sich keine gesonderte Regelung für das Bildzitat. Zulässig ist das Zitieren von Abbildungen und Karikaturen in wissenschaftlichen Werken, da ein Bildzitat im allgemeinen die gesamte Abbildung beinhaltet und somit als Großzitat unter § 51 Nr. 1 fällt. Die Verwendung von Bildzitaten in nichtwissenschaftlichen Werken ist dagegen ist jedoch problematisch. Um Bildzitate nicht auf wissenschaftliche Werke zu beschränken, werden juristische Konstruktionen bemüht, welche den Begriff des "kleinen Großzitats" oder auch des "großen Kleinzitats" anführen. Die Bedeutung liegt im "Zusammenfallen" von Groß- und Kleinzitat bei Abbildungen, die ein Zitieren ohne vollständige Wiedergabe des Bildes unmöglich macht. Zulässig ist diese Zitierweise im politischen Meinungskampf und im Rahmen des Informationsauftrages der Sendeanstalten14. Auch beim Bildzitat ist die Übernahme in ein selbständiges Werk Voraussetzung, wobei die Abbildung als Hilfsmittel zum Verständnis des neuen Werkes dienen muß. Ebenfalls muß der Umfang durch den Zweck gerechtfertigt sein. Das Filmzitat gilt als Unterfall des Bildzitats. Hier geht es um die Übernahme von Teilen eines fremden Filmwerkes in ein neues. Es wird von der Literatur grundsätzlich als möglich angesehen, wenngleich keine rechtliche Grundlage vorhanden ist. Die Zulässigkeit erstreckt sich auf Kinofilme und Fernsehsendungen. Es gelten dieselben Voraussetzungen wie für das Bildzitat.
Es gibt weitere Punkte im Urheberrechtsgesetz, die Bilder betreffen, zum Beispiel zur Berichterstattung.
---
Nicht zulässig ist auf jeden Fall das "Klauen".
Ziutieren kann ich auch erst nach der Veröffentlichung.
Unklar ist mir, wieweit das Verlinken ein Zitat darstellt. Im Internet findet man es sehr häufig und es sichert die Aktualität, erzeugt aber auch "Traffic" auf den Servern.
Beim Zitatrecht unterscheidet das Gesetz nicht zwischen Internet und anderen Veröffentlichungen.
---
Kein Zitat ist natürlich das einfache Verwenden auf der eigenen Seite.
---
Ist eine Besprechung eines Bildes bereits ein "wissenschaftliches" Werk?
Welche Anforderungen sind gegeben?
Das ist unklar.
Ist ein einzelnes Bild aus einer Sammlung eine "Stelle aus einem Werk"? Ich würde das so sehen, aber völlig klar ist es mir nicht.
---
Wenn möglich ist es am besten, den Urheber zu fragen.
---
Unklar ist mir die Rechtsprechung in anderen Ländern.
Viele Grüße von Bernd