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				Wie bekomm ich eine Sandisk SD ultra in die D70 Bitte Hilfe
				Verfasst: Fr 7. Mai 2004, 17:50
				von ChristianFRA
				Die Frage is mir ja peinlich, aber ich hab nun endlich meine D70 und mir die allseits empfohlene SanDisk ultra II gekauft. Und nun bekomm ich das winzlige ding nicht in den riesen Schacht der kamera  
 
Brauch ich da nen Adapter oder is das die falsche Karte??
Hoffe mir kann da einer helfen, ich will doch endlich meine D70 ausprobieren, schluchtz. 
viele Grüße
Christian
 
			 
			
					
				
				Verfasst: Fr 7. Mai 2004, 17:52
				von K0rnflake
				Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaub du hast die falsche Karte. Du brauchst eine CF (Compact Flash) Karte und keine SD
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Okay. Ich bin mir eigentlich schon ziemlich sicher 
Laut Datenblatt gehen CFI, CFII und Microdrive
Edit by Arjay: Habe die beiden Beiträge zusammen gelegt.
 
			 
			
					
				
				Verfasst: Fr 7. Mai 2004, 17:58
				von Reiner
				Willkommen im Forum 

 (Das war die gute Nachricht 

)
Die Schlechte:
Die Karte ist definitiv falsch :?
Du benötigst eine 
CF (
Compact 
Flash) Karte und keine SD 

 
			 
			
					
				
				Verfasst: Fr 7. Mai 2004, 18:09
				von ChristianFRA
				danke Euch. Inzwischen bin ich mir auch sicher.  
 
Ich habe bisher den Unterschied nicht gewusst, und im Internet sieht man ja auch die Größe der Karte nicht so genau... 
Also ich stürz mich jetzt aus dem Kellerfenster undich kann nur hoffen, die nehmen die Karte zurück. Oh man, sowas is mir ja noch nie passiert. 
danke für eure Hilfe....
Chris
 
			 
			
					
				
				Verfasst: Fr 7. Mai 2004, 18:11
				von Toastesser
				Im Versand gekauft? Rückgabe kein Problem innerhalb von 14 Tagen, sogar ohne Angabe von Gründen.
Grüße
Chris
			 
			
					
				
				Verfasst: Fr 7. Mai 2004, 18:26
				von ChristianFRA
				ne, leider hab ich die bei e bay ersteigert. die Dame hat die "privat" für Ihre Firma verkauft , die rechnung hab ich von der Firma bekommen, hab sie selbst abgeholt. Ich weiss nich ob es da auch ein Rückgabe recht gibt....?!  :? 
Ansonsten wär ich auf den goodwill der firma angewiesen...
			 
			
					
				
				Verfasst: Fr 7. Mai 2004, 18:37
				von K0rnflake
				Entweder das oder du musst sie halt wieder verkaufen. Wer weiss. Vielleicht machste ja sogar noch was gut 

 
			 
			
					
				
				Verfasst: Fr 7. Mai 2004, 19:41
				von Toastesser
				ChristianFRA hat geschrieben:ne, leider hab ich die bei e bay ersteigert. die Dame hat die "privat" für Ihre Firma verkauft , die rechnung hab ich von der Firma bekommen, hab sie selbst abgeholt. Ich weiss nich ob es da auch ein Rückgabe recht gibt....?!  :? 
Ansonsten wär ich auf den goodwill der firma angewiesen...
Eine Rechnung mit Name, Anschrift, USt-ID Nr usw? Aber die Karte war schon neu, d.h., originalverpackt und verschweißt?
Kannst du mir mal den Link zu dem Verkaufsangebot mailen? Würde gerne mal lesen, was die geschrieben hat.
Ob das bei Selbstabholung noch ein Versendungskauf ist, hängt auch davon ab, ob der Laden eher auf Versand oder auf Lokal eingerichtet ist. Aber das müsste ich auch erst nachlesen.
Grüße
Chris
 
			 
			
					
				
				Verfasst: Sa 8. Mai 2004, 00:12
				von arxus
				sollte deine SD-Karte eine grössere Kapazität, (zB 512MB) haben und du Schwierigkeiten mit der Rückgabe haben, oder nur mit erheblichen Kosten,wäre die Anschaffung eines Adapters CF/SD evtl. eine Variante. Dies ist eine formmässig identische CF-Karte, in die eine SD-Karte eingesteckt werden kann.
Solltest du dich sowieso mit dem Gedanken tragen, noch eine kleinere, Kompakte Digi anzuschaffen, die heute üblicherweise mit SD-Karten arbeiten ist diese Variante erst recht zu favorisieren.
Wie gesagt: Nur eine Anregung!!
Gut Licht: arxus
			 
			
					
				
				Verfasst: Sa 8. Mai 2004, 13:43
				von Rix
				Ein "Privat-Verkauf" mit Firmenrechnung 

  Das klingt aber suspekt...
War die Karte denn als neu deklariert 

  In dem Fall ist es sicher kein Privat-Verkauf, Verkäufer ist derjenige, der Dir die Rechung ausstellt.
Und zum §3: Entscheidend ist, auf welchem Weg das Geschäft zustande gekommen ist, und nicht, wie die Ware den Besitzer gewechselt hat. In Deinem Fall also ganz klar eine "Fernabsatz"-Angelegenheit. Ergo 14 Tage Rückgaberecht, vorausgesetzt, sie wirklich neu...
Ob allerdings ein ausgewachsener Rechtsstreit deswegen lohnt 
  
 
Aber Nachfragen kostet ja erstmal nix...