Es ist so weit: D70-Spiegel bleibt oben

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Moderator: donholg

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Beitrag von NeuerBenutzer »

volkerm hat geschrieben:Nikon kann wenig dafür - wenn die beim letzten Mal auf Verdacht alle möglicherweise betroffenen Teile ausgetauscht hätten, so wäre das ja auch nicht im Sinne des Kunden.
Was genau ist denn die "APERTURE CONTROL BASE UNIT"? Der Verschluss? Aber der müsste doch anders heissen. Jedenfalls riecht mir das nach einer elementaren Einheit, die man nicht so einfach übersehen kann.

Was sagen die Kamera-Kenner (Andreas H.) dazu?

- Die Service-Stelle hat es beim Sturzschaden übersehen -> Kostenlose Reperatur
- Die Service-Stelle muss zugeben, dass das nicht als Folge des Sturzschadens zu werten ist -> Kostenlose Reperatur
Andreas H hat geschrieben:Die Kamera war aufgrund einer Beschädigung durch Sturz zur Reparatur. Da ist es selbstverständlich, daß vor irgendwelchen Reparaturen erst einmal das Auflagemaß geprüft wird.
Aha, interessant! Heisst das also, das die Service-Stelle beim Prüfen des Auflagenmaß den Fehler in der "APERTURE CONTROL BASE UNIT " hätten bemerken müssen, bzw sie haben es möglicherweise, ihn aber absichtlich übersehen damit ich wieder komme. (Ahnungslose Kunden, dazu noch mit Vollkasko-Versicherung, sieht man nicht ungerne...)

> Außerdem kommen die gesamten Reparaturkosten jetzt schon an den Zeitwert heran.

Jau, das is mir auch aufgefallen... 450 EUR ....
volkerm hat geschrieben:@Andreas: Versuchen sollte man es. Der ursächliche Zusammenhang zwischen "Spiegel hängt" und Auflagemaß leuchtet mir noch nicht ein. Aber daß das Auflagemaß nach so wenigen Bildern (hatte ich erst überlsen :oops: ) schon wieder falsch ist, deutet wirklich auf unsaubere Arbeit hin. Da sollte man sicherlich nachhaken.
Kann man (mir) mal den Zusammenhang / die Bedeutung der Teile zwischen Auflagemaß, APERTURE CONTROL BASE UNIT, Spiegel hängt oben usw mal erklären? Und wer erklärt das im Streitfall (m)einem Anwalt? Da braucht man wohl noch einen Sachverständigen. Woher nehmen? Es wird wohl drauf hinauslaufen, dass ich mir eine zweite D70 anschaff und die erste erstmal für einige Zeit "vergessen" sollte ;-)
MeisterPetz hat geschrieben:Probieren kann man es, aber es ist kaum beweisbar, dass die jetzigen Schäden mit dem damaligen Sturz zusammenhängen. Am Ehesten wird wahrscheinlich mit einem, in der Zwischenzeit passierten, weiteren Sturz argumentiert werden.
Das Gehäuse ist einwandfrei, wo soll die bittschön gestürzt sein? Ja klar, muss ja nicht sichtbar sein.. hm... aber ich schwöre euch, sie ist mir nicht gestürzt oder sonstwie unsachte behandelt worden (in der kurzen Zeit...)

Andreas H hat geschrieben:Wenn auf dem Beleg der ersten Reparatur nicht "Auflagemaß prüfen" steht, dann haben sie schon selbst ganz gut dokumentiert daß sie nicht fachgerecht vorgegangen sind. Das sollte eigentlich schon reichen um sie schlecht aussehen zu lassen.
"Leider" sieht der erste KV (vom von der VS übernommenem Sturzschaaden) so aus:

1)
Auflagemaß justieren
Gehäuse reparieren
CCD reinigen
Autofokus u. TTL Messzelle reinigen
Autofokus Messzelle justieren
Belichtungssystem justieren
Das Gerät wurde d. eine Stoß- bzw. Druckeinwirkung beschädigt.

Teile
BOTTOM COVER
BACK COVER
TFT DUST PREVENT SEAT
TFT WINDOW
ADHESIVE DOUBLE COATED TAPE

Lohn: 176 EUR
Teile: 41,36
Gesamt inkl. MwST: 252,14
Zuletzt geändert von NeuerBenutzer am Do 26. Mai 2005, 13:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von beta »

APERTURE ist englisch und steht für das deutsche Wort Blende. Also anscheinend ist die Blendensteuerung im A****


me.

PS Daher auch die Buchstaben der D70 Modi

(P)rogram Mode
(S)hutter Priority
(A)perture Priority
(M)anual Mode
Zuletzt geändert von beta am Do 26. Mai 2005, 13:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von NeuerBenutzer »

beta hat geschrieben:APERTURE ist englisch und steht für das deutsche Wort Blende. Also anscheinend ist die Blendensteuerung im A****.
Ja, Blenden.. das konnte ich mir auch noch herleiten :) Aber was hat Blende mit Spiegel zu tun... vor allem: Welche Blende? Die am Objektiv wird wohl über irgendeinen "Mitnehmer" gesteuert? Dass der Verschlussvorhang (Lamellen oder so..) nur noch zuckt habe ich ja schon beschrieben.. vl ist auch das mit "Blende" gemeint. Danke für die Erläuterung der Modi, aber so plöd bin ich auch nich ;)
Zuletzt geändert von NeuerBenutzer am Do 26. Mai 2005, 14:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von NeuerBenutzer »

Andreas H hat geschrieben:Manchmal hilft es auch sich mit einem solchen Problem an Nikon zu wenden. Die sind sehr um ihr Image bemüht. Meine persönliche Erfahrung ist daß sie unproblematische und überaus zufriedenstellende Lösungen finden wenn eine Servicestelle echte Fehler macht.
Wie das in der Praxis? Einfach die Hotline anrufen "hey jungs, hab da ein Problem mit ner Servicestelle...".?!
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Beitrag von volkerm »

NeuerBenutzer hat geschrieben:- Die Service-Stelle hat es beim Sturzschaden übersehen -> Kostenlose Reperatur
Ich bin kein Jurist, aber das sehe ich anders.
.. und weg.
Andreas H
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Beitrag von Andreas H »

NeuerBenutzer hat geschrieben:Kann man (mir) mal den Zusammenhang / die Bedeutung der Teile zwischen Auflagemaß, APERTURE CONTROL BASE UNIT, Spiegel hängt oben usw mal erklären?
Beim Auslösen der D70 laufen eine Menge mechanischer Vorgänge z. T. parallel, z. T. nacheinander ab. Der Spiegel klappt hoch, die Blende schließt sich, und erst wenn beides erfolgt ist öffnet der Verschluß. Da halte ich es für sehr wahrscheinlich daß wenn beispielsweise die Blende nicht oder nicht ganz schließt (vielleicht weil die Aperture Control Base Unit defekt ist) der Verschluß nicht mehr öffnet weil die Eingangsvoraussetzungen für diesen Prozeßschritt nicht gegeben sind.

Ein falsches Auflagemaß ist ein untrügliches Zeichen dafür daß das Gehäuse durch Gewalteinwirkung verzogen ist. In diesem Fall ist es zwingend notwendig das Auflagemaß wieder herzustellen, Sucher und AF neu zu justieren und außerdem nach weiteren Schäden zu suchen. Die Blenden- und Spiegelmechanik ist der einzige Rest von Mechanik in der D70 und damit gegen Stoß empfindlicher als der gesamte Rest. Da hätte man schon mal nachsehen können.

Ich würde bei Nikon nicht über die Hotline gehen. Genau erinnere ich mich nicht mehr welchen Weg ich damals gegangen bin, ich glaube ich habe ganz naiv im Telefonbuch die Nummer herausgesucht und mich von der Zentrale verbinden lassen. Ich habe damals die Hilfe von Nikon gesucht weil ein regionaler Servicepartner von Nikon trotz mehrfacher Versuche den Backfocus und den schiefen Sucher nicht richtig korrigiert bekam. Mein Eindruck war daß Nikon Kritik sehr ernst nimmt (wenn sie sachlich vorgebracht wird) und sich sehr um Kundenzufriedenheit bemüht.

Grüße
Andreas
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Beitrag von NeuerBenutzer »

Schade, dass du nicht auf die anderen Punkte eingegangen bist, aber wie mir scheint, ist wichtig vor allem folgendes:

Andreas H hat geschrieben:Beim Auslösen der D70 laufen eine Menge mechanischer Vorgänge z. T. parallel, z. T. nacheinander ab. Der Spiegel klappt hoch, die Blende schließt sich, und erst wenn beides erfolgt ist öffnet der Verschluß. Da halte ich es für sehr wahrscheinlich daß wenn beispielsweise die Blende nicht oder nicht ganz schließt (vielleicht weil die Aperture Control Base Unit defekt ist) der Verschluß nicht mehr öffnet weil die Eingangsvoraussetzungen für diesen Prozeßschritt nicht gegeben sind.
Kann das auch von der hohen Bilderzahl kommen?

Andreas H hat geschrieben:Ein falsches Auflagemaß ist ein untrügliches Zeichen dafür daß das Gehäuse durch Gewalteinwirkung verzogen ist. In diesem Fall ist es zwingend notwendig das Auflagemaß wieder herzustellen, Sucher und AF neu zu justieren und außerdem nach weiteren Schäden zu suchen. Die Blenden- und Spiegelmechanik ist der einzige Rest von Mechanik in der D70 und damit gegen Stoß empfindlicher als der gesamte Rest. Da hätte man schon mal nachsehen können.
Genau, DAS ist der Punkt!

Im KV2 steht was von "Auflagemaß justieren" - aber noch offensichtlicher steht ja ganz direkt unterstellt da, dass die Kamera "gestoßen oder gefallen ist". Und genau DAS ist nicht der Fall! Ist am Gehäuse zu sehen und zudem kann ich das beschwören.

Soll ich genau damit bei Nikon vorstellig werden und ggf. den Anwalt argumentieren lassen? Oder womit - was ist der "knackpunkt?"

Andreas H hat geschrieben:Mein Eindruck war daß Nikon Kritik sehr ernst nimmt (wenn sie sachlich vorgebracht wird) und sich sehr um Kundenzufriedenheit bemüht.
Ist ja nicht so, dass ich das ding kaputt gemacht habe und jetzt nicht bezahlen will. Sondern es ist innerhalb kurzer Zeit die zweite, sehr teure Reperatur... wo mir nun unterstellt wird, dass die Kamera WIEDER gecrasht ist. Also entweder soll es auf (Nikon)Garantie laufen oder die Werkstatt gibt Pfusch zu, was aber eher unwahrscheinlich ist, wie MeisterPetz schrieb. Zumindest werden die das nicht freiwillig mir gegenüber machen. Es ist echt traurig....
Andreas H
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Beitrag von Andreas H »

Ob dieser spezielle Fehler an der Blendensteuerung auch von vielen Auslösungen kommen kann läßt sich ohne das Teil zu sehen überhaupt nicht beurteilen. Im einen Fall würde ich mit ausgeschlagenen Lagerungen, abgenutzten Rädchen etc. Ausschau halten, im anderen Fall nach verbogenen Teilen.

Ich würde in dieser Situation eine ordentliche Portion Kreide fressen, bei Nikon anrufen und versuchen Betroffenheit zu erzeugen. Ich würde mich nicht wundern wenn sich danach eine bessere Lösung finden ließe als einen Schaden 1,5 mal zu bezahlen.

Grüße
Andreas
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Beitrag von NeuerBenutzer »

Andreas H hat geschrieben:Ob dieser spezielle Fehler an der Blendensteuerung auch von vielen Auslösungen kommen kann läßt sich ohne das Teil zu sehen überhaupt nicht beurteilen. Im einen Fall würde ich mit ausgeschlagenen Lagerungen, abgenutzten Rädchen etc. Ausschau halten, im anderen Fall nach verbogenen Teilen.
Das kann natürlich sein, dass dem so ist (muss ja bei jeder Kamera ungefähr gleich aussehen nach soviel Auslösungen....) - und um das nicht auf Garantie machen zu müssen kommen die gerne (sic!) auf den "Sturzschaden" zurück.
Andreas H hat geschrieben:Ich würde in dieser Situation eine ordentliche Portion Kreide fressen, bei Nikon anrufen und versuchen Betroffenheit zu erzeugen. Ich würde mich nicht wundern wenn sich danach eine bessere Lösung finden ließe als einen Schaden 1,5 mal zu bezahlen.
Gut, habe mir schon die Nummer rausgesucht.. werde dann an der Zentrale vortragen, dass "ich ein Prolem mit einer Servicestelle habe.. wir da unterschiedlicher Ansichten sind...."

Die ganzen Unterlagen (Kostenvoranschläge, Datumsangaben der einzelnen Geschenisse..) habe ich mir auch zurecht gelegt. Dann mal sehen! Wenn das nicht fruchtet kurz bei der Servicestelle nachfragen, ob die das so ernst meinen, und wenn ja, wovon ich ausgehe, Anwalt konsultieren und hoffen, dass er mir unendgeldlich die Erfolgsaussichten darlegt... (wenns keine gibt, dann macht der auch nix vor...)

Habe keine Lust auf langes herumgeficke damit, will endlich mal wieder eine eigene Kamera, bevorzugt meine D70, (und zwar länger als ein paar Wochen) haben!

Unglaublich.
Zuletzt geändert von NeuerBenutzer am Do 26. Mai 2005, 23:25, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitrag von volkerm »

Ich würde die Idee verwerfen, daß bei Nikon bzw. der Servicestelle Gauner sitzen, die Dich übers Ohr hauen wollen. Ab und zu kommen mir meine Kunden auch patzig, wenn etwas schief gegangen ist - das schadet ihnen dann meist mehr als es nutzt.

Immer nett und freundlich, den Anwalt würde ich momentan mal vergessen. Drohung mit Anwalt ist wirklich das vorletzte Mittel, wenn alles andere total schief geht.

Mach denen einen Vorschlag, welche Lösung für Dich akzeptabel ist (wichtig!) und dann werdet ihr euch schon einigen können.
Zuletzt geändert von volkerm am Fr 27. Mai 2005, 07:41, insgesamt 1-mal geändert.
.. und weg.
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